Die Grenzwerte a und s der Tabellen 1 und 2 gelten für leere Fahrzeuge auf geradem, ebenem und trockenem Gleis.
- =
-
Mindestwert der mittleren Bremsverzögerung
- =
-
Höchstwert des Bremsweges zwischen Beginn der Bremsbetätigung und Stillstand
- =
-
Ausgangsgeschwindigkeit bei Beginn der Bremsbetätigung
- =
-
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bei Ausfall einer Bremse
(§ 36 Absatz 3 und 7)
km/h
m/s (hoch) 2
m
bei Gefahrbremsungen
(§ 36 Absatz 6 Nummer 3)
km/h
m/s (hoch) 2
m