StrlSchV 2001 § 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen

In Strahlenschutzbereichen ist in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen Umfang jeweils einzeln oder in Kombination

1.
die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung oder
2.
die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder
3.
die Kontamination des Arbeitsplatzes
zu messen.

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