In Strahlenschutzbereichen ist in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen Umfang jeweils einzeln oder in Kombination
- 1.
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die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung oder - 2.
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die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder - 3.
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die Kontamination des Arbeitsplatzes