StromStV Inhaltsübersicht

Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes

Allgemeines § 1 Zuständiges Hauptzollamt Zu § 2 des Gesetzes § 1a Versorger § 1b Strom aus erneuerbaren Energieträgern   Zu § 4 des Gesetzes § 2 Antrag auf Erlaubnis § 3 Erteilung der Erlaubnis § 4 Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers   Zu § 8 des Gesetzes § 5 Anmeldung der Steuer § 6 Vorauszahlungen § 7 Mengenermittlung   Zu § 9 des Gesetzes § 8 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme § 9 Erteilung der Erlaubnis § 10 Allgemeine Erlaubnis § 11 Pflichten des Erlaubnisinhabers § 12 Strom zur Stromerzeugung § 12a Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung § 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt § 13 Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen § 13a Differenzversteuerung § 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt § 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes § 15 Zuordnung von Unternehmen § 16 (weggefallen) § 17 (weggefallen)   Zu § 9a des Gesetzes § 17a Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren Zu § 9b des Gesetzes § 17b Steuerentlastung für Unternehmen § 17c Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen   Zu § 10 des Gesetzes § 18 Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes § 19 Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen   Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung § 20 Ordnungswidrigkeiten Schlussbestimmungen § 21 Übergangsregelung

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