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StrRehaG § 7 Antrag

Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet

(1) Der Antrag nach § 1 kann

1.
von dem durch die Entscheidung unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter,
2.
nach dem Tode des Betroffenen von seinem Ehegatten, seinen Verwandten in gerader Linie, seinen Geschwistern oder von Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Rehabilitierung des von der rechtsstaatswidrigen Entscheidung Betroffenen haben, oder
3.
von der Staatsanwaltschaft, jedoch nicht, soweit der unmittelbar in seinen Rechten Betroffene widersprochen hat,
gestellt werden.

(2) Der Antrag kann bei jedem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Der Antrag ist zu begründen.

(3) Der Antrag kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahrensbeteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Zu Bevollmächtigten können die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Andere Personen können mit Zustimmung des Gerichts zu Bevollmächtigten gewählt werden. Für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

(5) Verstirbt der Betroffene nach Antragstellung, können die nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 Antragsberechtigten binnen sechs Monaten die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

Referenzen

Zitiert von

Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1298/24
9. April 2025
2 BvR 1298/24 9. April 2025
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4 Ws 142 - 144/17 REHA, 4 Ws 142/17 REHA, 4 Ws 143/17 REHA, 4 Ws 144/17 REHA
5. März 2024
4 Ws 142 - 144/17 REHA, 4 Ws 142/17 REHA, 4 Ws 143/17 REHA, 4 Ws 144/17 REHA 5. März 2024
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1668/17, 2 BvR 2671/17, 2 BvR 1866/18, 2 BvR 2133/18, 2 BvR 2144/18, 2 BvR 2473/18, 2 BvR 2493
9. März 2022
2 BvR 1668/17, 2 BvR 2671/17, 2 BvR 1866/18, 2 BvR 2133/18, 2 BvR 2144/18, 2 BvR 2473/18, 2 BvR 2493 9. März 2022
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 7 Ws 63/21 REHA
16. August 2021
7 Ws 63/21 REHA 16. August 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Senat für Rehabilitierungssachen) - 22 Ws_Reha 1/18
5. März 2018
22 Ws_Reha 1/18 5. März 2018
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4 Ws 117/17 REHA
5. Februar 2018
4 Ws 117/17 REHA 5. Februar 2018
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1267/15
2. Mai 2016
2 BvR 1267/15 2. Mai 2016
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA
6. August 2015
4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA 6. August 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Senat für Rehabilitierungssachen) - 22 Ws_Reha 22/15
29. Mai 2015
22 Ws_Reha 22/15 29. Mai 2015
Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (Senat für Rehabilitierungssachen) - 1 Ws Reha 22/14
17. November 2014
1 Ws Reha 22/14 17. November 2014