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StrRehaG § 11 Gerichtliches Verfahren

Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet

(1) Ein Antrag soll bevorzugt bearbeitet werden, wenn dies unter den Gesichtspunkten der sozialen Dringlichkeit oder des Lebensalters des Antragstellers geboten erscheint.

(2) Vor der Entscheidung gibt das Gericht der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, ist der nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Antragsberechtigte zu hören.

(3) Das Gericht entscheidet in der Regel ohne mündliche Erörterung. Es kann eine mündliche Erörterung anordnen, wenn es dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder aus anderen Gründen für erforderlich hält.

(4) Das Gericht kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen. Leistet der Antragsteller dieser Anordnung keine Folge, kann das Gericht das Ruhen des Verfahrens anordnen. Der Antragsteller kann binnen sechs Monaten die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

(5) Ist zu erwarten, dass die Entscheidung über den Antrag unmittelbare Wirkung auf die Rechte eines Dritten haben wird, so ist auch dieser an dem Verfahren zu beteiligen. Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 gelten insoweit entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Nichtannahmebeschluss vom Unknown court (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1789/16
9. Dezember 2021
2 BvR 1789/16 9. Dezember 2021
Beschluss vom Thüringer Verfassungsgerichtshof - 101/20
26. Mai 2021
101/20 26. Mai 2021
None vom Oberlandesgericht Dresden - 1 Reha Ws 26/19
18. September 2020
1 Reha Ws 26/19 18. September 2020
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4 Ws 105/18 REHA
18. Dezember 2018
4 Ws 105/18 REHA 18. Dezember 2018
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 1 Ws 1/16 REHA, 1 Ws 42/16 REHA
5. Oktober 2016
1 Ws 1/16 REHA, 1 Ws 42/16 REHA 5. Oktober 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (Senat für Rehabilitierungssachen) - 22 Ws_Reha 43/15
15. Juli 2016
22 Ws_Reha 43/15 15. Juli 2016
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 4 Ws 32/15 REHA
25. Juni 2015
4 Ws 32/15 REHA 25. Juni 2015
Beschluss vom Kammergericht (Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen) - 2 Ws 351/09 REHA
16. Juni 2011
2 Ws 351/09 REHA 16. Juni 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (2. Strafsenat) - 2 ARs 6/10
4. August 2010
2 ARs 6/10 4. August 2010