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StVollzG § 189 Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 2 K 20.743
2. Mai 2024
AN 2 K 20.743 2. Mai 2024