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StVollzG § 191 Angestelltenversicherungsgesetz

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

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Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht (5. Senat) - B 5 RE 2/16 R
15. Dezember 2016
B 5 RE 2/16 R 15. Dezember 2016