Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.
StVollzG § 55 Weltanschauungsgemeinschaften
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
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Zitiert von
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz(Ws) 340/16
6. Oktober 2016
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1 Vollz(Ws) 340/16 | 6. Oktober 2016 |