Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:
- 1.
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Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, - 2.
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Unfallruhegehalt, - 3.
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Übergangsgeld, - 4.
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Ausgleich bei Altersgrenzen, - 5.
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Erhöhungsbetrag nach § 26 Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 1, - 6.
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Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, - 7.
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Ausgleichsbetrag nach § 47 Absatz 2, - 8.
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Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5, - 9.
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Leistungen nach den §§ 70 bis 74, - 10.
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Einmalzahlungen nach § 89b.