§ 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.
SVHV § 36 Anwendungsbestimmung
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
§ 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.