In Artikel 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes Nr. 591 erhalten § 56 die Bezeichnung § 54a ....
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SVSaarAnglG § 21
Gesetz zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland an das im übrigen Bundesgebiet geltende Recht
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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.