TAppV § 22 Prüfungsfächer

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer

1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.

Referenzen

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