Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 170)Dauer und Inhalt des Fortbildungslehrgangs1.Grundlagen80 Unterrichtsstunden1.1Fachtheorie-Fachrechnen-Fachzeichnen1.2Gerätekunde-Kenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und Helmtauchgeräten-Kenntnisse in der Handhabung von Unterwasserarbeitsgeräten1.3Arbeitskunde-Kenntnisse in den Möglichkeiten der Signalgebung-Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Unterwasserarbeiten (z.B. Suchen, Hebearbeiten, Bergung, UW-Schweißen und Schneiden)1.4Medizinische Grundlagen-Grundkenntnisse über die Gesundheitsrisiken für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser, Auf- und Austauchen1.5Rechtsvorschriften-Kenntnisse der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und vorhandenen Regeln für Sicherheits- und Gesundheitsschutz2.Schweißen80 UnterrichtsstundenSchweißkursus gemäß DVS-Richtlinie 1123 - Lichtbogenhandschweißen - mit Nachweis der Basisqualifikation nach DIN EN 287/Teil 13.Tauchmedizin60 Unterrichtsstunden3.1Wirkung der Gase unter Überdruck auf den Taucher3.2Anatomie, Blutkreislauf, Atmung, Nervensystem, Taucherkrankungen, Belastung beim Tauchen3.3Taucherhygiene3.4Erste Hilfe4.Anwendungskenntnisse100 Unterrichtsstunden4.1Anwendung von Arbeitstechniken unter Wasser4.2Druckkammertechnik/Behandlung (50 m Tiefe, O(tief)2 Verträglichkeit)4.3Austauchtabellenhandhabung4.4Notfallmaßnahmen4.5Simulation von Notfällen4.6Durchführung von Taucherarbeiten in größeren Tiefen (mindestens 35 m)4.7Atemgas und Atemgasgemische4.8Fachrechnen/Fachzeichnen