Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

TechFachwPrV Anlage 1 (zu § 9 Abs. 5)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 72;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

               
              
..............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin

Herr/Frau ....................................................................
geboren am ............................. in ..................................
hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin vom 17. Januar 2006
(BGBl. I S. 66), die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 26. März 2014
(BGBl. I S. 274) geändert worden ist,

bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von