Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
TexRAusbV 2002 § 6 Berichtsheft
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
Referenzen
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