TfV Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2)

Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 720)


Der vorläufige Führerschein ist auf DIN A4-Papier und nach folgendem Muster zu erstellen:

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