- 1.
-
Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen
Die ärztliche Untersuchung wird bis zum Alter von 55 Jahren alle drei Jahre durchgeführt, danach jährlich. Abweichend von Satz 1 erhöht der nach § 16 anerkannte Arzt die Häufigkeit der Untersuchungen, wenn der Gesundheitszustand des Triebfahrzeugführers es erfordert. Der Arbeitgeber muss den nach § 16 anerkannten Arzt auffordern, die körperliche Eignung des Triebfahrzeugführers zu überprüfen, wenn er den Triebfahrzeugführer aus Sicherheitsgründen vom Dienst entbinden musste. - 2.
-
Häufigkeit der Überprüfungen
Bei regelmäßigen Überprüfungen ist folgende Mindesthäufigkeit einzuhalten: - a)
-
Sprachkenntnisse: alle drei Jahre oder nach jeder Abwesenheit von mehr als einem Jahr; - b)
-
Infrastrukturkenntnisse einschließlich der Kenntnisse von Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen: alle drei Jahre und immer dann, wenn eine bestimmte Strecke länger als ein Jahr nicht befahren worden ist; - c)
-
Fahrzeugkenntnisse: alle drei Jahre.