THW-AbrV Eingangsformel

Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks

Auf Grund des § 6 Absatz 3 des THW-Gesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:

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