Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.
TierpflAusbV 2003 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.