TierpflAusbV 2003 § 2 Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension
gewählt werden.

Referenzen

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