(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1027)
Art
Voraussetzungen
1
2
1. Füchse und Nerze
Die Tiere
- 1.
-
stammen aus einem Betrieb, in dem während der letzten sechs Monate vor dem Versand Tollwut oder der Verdacht auf Tollwut amtlich festgestellt worden ist,
- 2.
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sind mit Tieren aus einem Betrieb nach Nummer 1 in Kontakt gekommen oder
- 3.
-
weisen keinen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut auf.
2. Vögel, ausgenommen Geflügel
Die Tiere stammen aus einem Betrieb,
- 1.
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in dem während der letzten 30 Tage vor dem Versand Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist oder
- 2.
-
der einer tierseuchenrechtlichen Sperre aus Gründen der Newcastle-Krankheit unterliegt.
2.1 Papageien und Sittiche
Die Tiere stammen aus einem Betrieb oder sind mit Tieren aus einem Betrieb in Berührung gekommen, in dem
- 1.
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in den letzten zwei Monaten vor dem Versand Psittakose (Chlamydia psittaci) festgestellt oder
- 2.
-
eine tierärztliche Behandlung gegen Psittakose durchgeführt
worden ist.