TKG 2004 § 5 Medien der Veröffentlichung

Telekommunikationsgesetz

Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen in deren Amtsblatt und auf deren Internetseite, soweit keine abweichende Regelung getroffen ist. Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sind auch technische Richtlinien bekannt zu machen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von