Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
§§Begriffsbestimmungen1Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung2Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung3Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung4Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung5Vereinfachte Zollanmeldung6Einfuhrhöchstmengen7Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten8Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung9Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten10Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen11Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung12Beendigung der Truppenverwendung13Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland14Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung15Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung16Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung17Rationsmengen18Abgabenschuld, Abgabenschuldner19Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung20Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere21Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten22Vertretung23Übergangs- und Schlussvorschriften24Ermächtigungen25Ordnungswidrigkeiten26