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TzBfG § 7 Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.

(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern und den Arbeitnehmer über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

(3) Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden und der ihm in Textform den Wunsch nach Absatz 2 Satz 1 angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitzuteilen. Hat der Arbeitgeber in den letzten zwölf Monaten vor Zugang der Anzeige bereits einmal einen in Textform geäußerten Wunsch nach Absatz 2 Satz 1 in Textform begründet beantwortet, ist eine mündliche Erörterung nach Absatz 2 ausreichend.

(4) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über angezeigte Arbeitszeitwünsche nach Absatz 2 sowie über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt. Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.

Referenzen

  • § 92 1x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 SLa 25/25
7. Oktober 2025
7 SLa 25/25 7. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 1 ABR 19/24
23. September 2025
1 ABR 19/24 23. September 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 2 Sa 265/23
27. März 2024
2 Sa 265/23 27. März 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 8 P 21.01338
22. März 2024
AN 8 P 21.01338 22. März 2024
Beschluss vom Arbeitsgericht Mannheim (2. Kammer) - 2 BV 2/23
28. Juni 2023
2 BV 2/23 28. Juni 2023
Beschluss vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht - 8 A 2/20.PB
6. Mai 2021
8 A 2/20.PB 6. Mai 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (5. Senat) - 5 L 1/20
26. Januar 2021
5 L 1/20 26. Januar 2021
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 8 AZR 195/19
21. Januar 2021
8 AZR 195/19 21. Januar 2021
Beschluss vom Verwaltungsgericht Halle (11. Kammer) - 11 A 10/19
15. Juli 2020
11 A 10/19 15. Juli 2020
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 4 S 1716/18
24. Juni 2019
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