Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ÜblG 1 § 5

Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund

Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von