UErgGDV 2 Anlage 2

Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgese

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 25 u. 26

               
              
(Vorderseite)
Vermittlungsstelle: I An
I
I ..........................................
I (Name des Schuldnerinstituts)
I
I Berlin
I ------
I-------------------------------------------
I Eingangsdatum beim Aktenzeichen des
I Schuldnerinstitut Schuldnerinstituts
I
------------------------------------------------------------------------
Anmeldemuster AE
(Einzelanmeldung zum Berliner Altbankengesetz)

I. Für die folgenden Schuldverschreibungen wird geltend gemacht,
daß das Schuldnerinstitut nach den Vorschriften des
Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann:
1. Wertpapierart:
2. Aktenzeichen der Prüfstelle (bei LB-Stücken: Stück-
nummern, nach Stückelungen getrennt):
3. Nennbetrag: RM
4. Zinsscheine per 1):
5. Name desjenigen, für den das Recht im
Wertpapierbereinigungsverfahren rechtskräftig anerkannt worden
ist (bei schwebenden Anmeldungen Name des Anmelders (§ 14
des Berliner Wertpapierbereinigungsgesetzes)) 2):
II. Zusätzliche Angaben:
1. Nur bei Schuldverschreibungen verlagerter Geldinstitute:
Falls sich Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort, Sitz,
Ort der Niederlassung oder Geschäftsleitung des zu I 5
Genannten im Bundesgebiet befinden, Angaben darüber, ob dies
schon am 21.6.1948 der Fall war 3)4):
2. Nur bei Berechtigten im Ausland:
Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort, Sitz, Ort der
Niederlassung oder Geschäftsleitung des zu I 5 Genannten am
21.6.1948 unter Angabe des Landes und der
Staatsangehörigkeit 3):
3. Nur bei Erbfällen, wenn weder der Erbe - die Erben in
dem Anerkennungsbescheid namentlich genannt sind noch ein
Erbschein vorliegt:
Ich bin *) - Der ............. ist *) als ......................
(Verwandtschaftsgrad)
Erbe *) - Miterbe des *)........................................
Ich *) - wir *) - erkläre(n), die vorstehenden Angaben nach bestem
Wissen und Gewissen gemacht zu haben.
............................. .....................................
(Ort und Datum) (Unterschrift des Anmeldenden)
Nimmt die Vermittlungsstelle die
Anmeldung unter Abgabe der
Bestätigung lt. III 3 vor, so reicht
es aus, wenn sie die Anmeldung auf
der Rückseite unterschreibt.
--------
*) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen.
1) Braucht bei Anmeldungen im Wertpapierbereinigungsverfahren nur
ausgefüllt zu werden, wenn Ansprüche auf mehr Zinsen geltend gemacht
werden als durch die Gutschrift im Wertpapierbereinigungsverfahren
erfaßt werden.
2) Bei Schuldverschreibungen mit Lieferbarkeitsbescheinigung, soweit
diese
a) bis zum 1.10.1949 ausgestellt worden ist: Name desjenigen, der
am 1.10.1949 Gläubiger war,
b) nach dem 1.10.1949 ausgestellt worden ist: Name desjenigen, für
den die LB ausgestellt worden ist.
3) Befanden sich Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort, Sitz oder
Ort der Niederlassung oder der Geschäftsleitung am 21.6.1948 im
Bundesgebiet oder im Ausland, so braucht eine nach der
35. DVO/UG erstattete Anmeldung nicht wiederholt zu werden.
4) Die Vermittlungsstelle soll die Anmeldung nicht von sich aus
vornehmen, wenn ihr bekannt ist, daß bereits eine Anmeldung nach
der 35. DVO/UG erstattet worden ist.


(Rückseite)
III. Wir geben als Vermittlungsstelle folgende Bestätigungen ab:
1. 5) Bei natürlichen Personen, Gemeinschaftsdepots von
Eheleuten und Nachlaßdepots:

a) Der in der Anmeldung unter I 5 Genannte *) -
ein Mitberechtigter *), und zwar ........................ -
hatte nach dem Anerkennungsbeschluß oder -bescheid *)
- unseren Unterlagen *) zu einem Zeitpunkt nach dem
30. September 1949 und vor dem 1. Januar 1953 seine
Anschrift in Berlin (West) *) - in .......................,
(Ort)
d.h. im Bundesgebiet *) - im Ausland *).
b) Uns ist nichts darüber bekannt, daß der unter a)
Bezeichnete an dem unter a) genannten Ort weder seinen
Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthaltsort hatte.
2. 6) Bei in ein Register eingetragenen juristischen Personen:
Die unter I 5 bezeichnete juristische Person ist im
.................... Register eingetragen. Uns hat ein
am ................., d.h. nach dem 30. September 1949
ausgestellter .................... Registerauszug vorgelegen,
aus dem sich ergibt, daß diese juristische Person vor dem
1. Januar 1953 ihren Sitz in Berlin *) - in .................,
(Ort)
d.h. im Bundesgebiet *), hatte.
Zusatz bei juristischen Personen mit Sitz in Berlin: Wir
bestätigen ferner, daß die gesetzlichen Vertreter der unter
I 5 genannten juristischen Person die Geschäftsleitung von
Berlin (West) *) - von .................................... *)
(Ort im Bundesgebiet)
aus geführt haben.
3. 7) Mit dem unter 1 oder 2 Genannten haben wir nach dem
30. September 1949 in unmittelbarer Verbindung gestanden.
IV. Zusätzliche Bestätigungen der Vermittlungsstelle:
1. Bei Erbfällen, wenn die Bestätigung nur für einen
Alleinerben oder einen von mehreren Mitberechtigten
abgegeben wird:
Wir bestätigen ferner, daß es sich bei dem Erben
(Mitberechtigten), für den die Bestätigung zu III 1 abgegeben
wird,
a) um einen Erben (Miterben) handelt, für den uns folgende
Unterlagen zum Nachweis des Erbrechts vorgelegen haben:
b) um einen Ehegatten *) - Elternteil *) - Abkömmling *)
handelt, der die Erklärung abgegeben hat, daß er Erbe
oder Miterbe sei. Wir würden eine Verfügung über das Depot
des Erblassers ohne amtlichen Erbnachweis zulassen, da
uns eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt *) - ein
Testamentsvollstreckungszeugnis vorliegt *) - es sich
um einen geringen Betrag handelt, so daß wir einen
besonderen Nachweis nicht für erforderlich halten *)
- folgende Unterlagen vorliegen, auf Grund deren wir nach
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt sind, eine
Verfügung über das Depot zuzulassen *):
2. Nur wenn bei Schuldverschreibungen verlagerter
Geldinstitute
die Bestätigung nach III 1 oder 2 für
eine Person im Bundesgebiet abgegeben wird und die
nachfolgende Bestätigung ohne Rückfrage abgegeben werden kann:
Der Wohnsitz oder dauernde Aufenthaltsort, Sitz, Ort der
Niederlassung oder Geschäftsleitung ist erst nach dem
21. Juni 1948 in das Bundesgebiet verlegt worden. Hierfür
liegen uns folgende Unterlagen vor:
3. Falls eine Wohnsitzbestätigung nach III 1 oder 2 nicht
abgegeben wird:

Folgende Unterlagen über den Wohnsitz, dauernden Aufenthaltsort,
Sitz oder Ort der Geschäftsleitung haben uns vorgelegen *)
- werden im Original *) - in beglaubigter Abschrift *) - in
Fotokopie *) beigefügt:
Wir halten die Wohnsitzvoraussetzungen des § 7 des
Altbankengesetzes aus den in der Anlage angeführten Gründen
für nachgewiesen - nicht nachgewiesen *).
............................. .....................................
(Ort und Datum) (Unterschrift der Vermittlungsstelle)
--------
*) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen.
5) Kann weder diese Bestätigung noch die Bestätigung zu 2. abgegeben
werden, so ist IV 3 auszufüllen.
6) Kann bei juristischen Personen eine Bestätigung nicht abgegeben
werden, so ist IV 3 auszufüllen.
7) Kann diese Bestätigung nicht abgegeben werden, muß die Anmeldung
von dem Berechtigten erstattet werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von