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UKlaG § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

(1) Wer gegen § 95b Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit Werke und sonstige Schutzgegenstände der Öffentlichkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.

(3) (weggefallen)

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht München - 29 U 6534/22
20. März 2025
29 U 6534/22 20. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 64/24
10. März 2025
31 U 64/24 10. März 2025