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UKlaG § 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

Der in § 2a Abs. 1 bezeichnete Anspruch auf Unterlassung steht rechtsfähigen Verbänden zur nicht gewerbsmäßigen und nicht nur vorübergehenden Förderung der Interessen derjenigen zu, die durch § 95b Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes begünstigt werden. Der Anspruch kann nur an Verbände im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 U 107/14
7. August 2015
2 U 107/14 7. August 2015
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 U 178/13
11. September 2014
2 U 178/13 11. September 2014