Diese Verordnung regelt anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 die vorübergehende Befreiung von bestimmten Ausländern vom Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels und ermöglicht diesen die Einholung des für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.
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UkraineAufenthÜV § 1 Gegenstand
Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 783/24
11. November 2024
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8 L 783/24 | 11. November 2024 |
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 269/24
18. Juni 2024
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8 L 269/24 | 18. Juni 2024 |