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UmwG 1995 § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer

Umwandlungsgesetz

(1) Die Verschmelzungsprüfer werden auf Antrag des Vertretungsorgans vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vertretungsorgane für mehrere oder alle beteiligten Rechtsträger gemeinsam bestellt werden. Für den Ersatz von Auslagen und für die Vergütung der vom Gericht bestellten Prüfer gilt § 318 Abs. 5 des Handelsgesetzbuchs.

(2) Zuständig ist jedes Landgericht, in dessen Bezirk ein übertragender Rechtsträger seinen Sitz hat. Ist bei dem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so entscheidet deren Vorsitzender an Stelle der Zivilkammer.

(3) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist.

(4) Gegen die Entscheidung findet die Beschwerde statt. Sie kann nur durch Einreichung einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Beschwerdeschrift eingelegt werden.

(5) Die Landesregierung kann die Entscheidung über die Beschwerde durch Rechtsverordnung für die Bezirke mehrerer Oberlandesgerichte einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht übertragen, wenn dies der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 12/15 [AktE]
18. August 2016
I-26 W 12/15 [AktE] 18. August 2016
Urteil vom Bundesfinanzhof (8. Senat) - VIII R 43/13
10. Februar 2016
VIII R 43/13 10. Februar 2016
Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 78/12
25. November 2014
I R 78/12 25. November 2014
Urteil vom Finanzgericht Münster - 3 K 3608/04 F
18. Oktober 2007
3 K 3608/04 F 18. Oktober 2007
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 W 110/05
11. August 2006
I-15 W 110/05 11. August 2006
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 32 O 113/05
20. Oktober 2005
32 O 113/05 20. Oktober 2005
Urteil vom Finanzgericht Köln - 13 K 5561/01
5. September 2002
13 K 5561/01 5. September 2002
Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 15 BV Ga 12/97
2. Juni 1997
15 BV Ga 12/97 2. Juni 1997