Das Gericht des Sitzes des Einzelkaufmanns hat die Eintragung der Ausgliederung auch dann abzulehnen, wenn offensichtlich ist, daß die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.
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UmwG 1995 § 154 Eintragung der Ausgliederung
Umwandlungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 11/25
16. Juni 2025
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22 W 11/25 | 16. Juni 2025 |