Auf die Ausgliederung zur Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt.
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UmwG 1995 § 158 Anzuwendende Vorschriften
Umwandlungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 3062/15
29. Januar 2016
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17 K 3062/15 | 29. Januar 2016 |
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 529/14
27. März 2015
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17 K 529/14 | 27. März 2015 |
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Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 93/11 U.
6. November 2012
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4b O 93/11 U. | 6. November 2012 |