Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

UmwG 1995 § 158 Anzuwendende Vorschriften

Umwandlungsgesetz

Auf die Ausgliederung zur Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 3062/15
29. Januar 2016
17 K 3062/15 29. Januar 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 529/14
27. März 2015
17 K 529/14 27. März 2015
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 93/11 U.
6. November 2012
4b O 93/11 U. 6. November 2012