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UmwG 1995 § 17 Anlagen der Anmeldung

Umwandlungsgesetz

(1) Der Anmeldung sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift oder Abschrift der Verschmelzungsvertrag, die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse, die nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber einschließlich der Zustimmungserklärungen nicht erschienener Anteilsinhaber, der Verschmelzungsbericht, der Prüfungsbericht oder die Verzichtserklärungen nach § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 3, § 12 Abs. 3, § 54 Abs. 1 Satz 3 oder § 68 Abs. 1 Satz 3, ein Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Verschmelzungsvertrages oder seines Entwurfs an den zuständigen Betriebsrat beizufügen.

(2) Der Anmeldung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger ist ferner eine Bilanz dieses Rechtsträgers beizufügen (Schlußbilanz). Für diese Bilanz gelten die Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung entsprechend. Sie braucht nicht bekanntgemacht zu werden. Das Registergericht darf die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.

Referenzen

Zitiert von

Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Münster - 2 K 2922/22 E,G
15. Dezember 2025
2 K 2922/22 E,G 15. Dezember 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - IV R 6/21
14. März 2024
IV R 6/21 14. März 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - IV R 1/24 (IV R 7/21)
14. März 2024
IV R 1/24 (IV R 7/21) 14. März 2024
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 2491/21 F
13. März 2024
7 K 2491/21 F 13. März 2024
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 2493/21 F,AO
13. März 2024
7 K 2493/21 F,AO 13. März 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - X R 32/21
13. März 2024
X R 32/21 13. März 2024
Urteil vom Unknown court (1. Senat) - I R 27/18
11. August 2021
I R 27/18 11. August 2021
Urteil vom Bundesfinanzhof - I R 20/17
27. März 2019
I R 20/17 27. März 2019
Urteil vom Hessisches Finanzgericht - 4 K 2005/16
10. November 2017
4 K 2005/16 10. November 2017
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (6. Senat) - 6 K 236/13
29. Juni 2016
6 K 236/13 29. Juni 2016