Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

UmwG 1995 § 20 Wirkungen der Eintragung

Umwandlungsgesetz

(1) Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen:

1.
Das Vermögen der übertragenden Rechtsträger geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über.
2.
Die übertragenden Rechtsträger erlöschen. Einer besonderen Löschung bedarf es nicht.
3.
Die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger werden Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers; dies gilt nicht, soweit der übernehmende Rechtsträger oder ein Dritter, der im eigenen Namen, jedoch für Rechnung dieses Rechtsträgers handelt, Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers ist oder der übertragende Rechtsträger eigene Anteile innehat oder ein Dritter, der im eigenen Namen, jedoch für Rechnung dieses Rechtsträgers handelt, dessen Anteilsinhaber ist. Rechte Dritter an den Anteilen oder Mitgliedschaften der übertragenden Rechtsträger bestehen an den an ihre Stelle tretenden Anteilen oder Mitgliedschaften des übernehmenden Rechtsträgers weiter.
4.
Der Mangel der notariellen Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und gegebenenfalls erforderlicher Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen einzelner Anteilsinhaber wird geheilt.

(2) Mängel der Verschmelzung lassen die Wirkungen der Eintragung nach Absatz 1 unberührt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6. Senat) - 6 S 760/25
28. Oktober 2025
6 S 760/25 28. Oktober 2025
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6. Senat) - 6 S 460/24
9. April 2025
6 S 460/24 9. April 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - I R 4/24 (I R 80/12)
26. März 2025
I R 4/24 (I R 80/12) 26. März 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - X R 5/22
19. März 2025
X R 5/22 19. März 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - II ZB 7/24
18. März 2025
II ZB 7/24 18. März 2025
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (1. Zivilsenat) - 1 U 37/24
17. Januar 2025
1 U 37/24 17. Januar 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Finanzgericht - 9 V 197/24
15. Januar 2025
9 V 197/24 15. Januar 2025
Beschluss vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (8. Senat) - 8 V 8129/24
12. Dezember 2024
8 V 8129/24 12. Dezember 2024
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 48/24
13. November 2024
22 W 48/24 13. November 2024
Urteil vom Bundesfinanzhof - IV R 4/23
30. Oktober 2024
IV R 4/23 30. Oktober 2024