Nach Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger zu richten.
UmwG 1995 § 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
Umwandlungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.