Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 207 nicht angemessen oder daß die Barabfindung im Formwechselbeschluss nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
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UmwG 1995 § 210 Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
Umwandlungsgesetz
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 680/12
22. April 2015
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L 8 R 680/12 | 22. April 2015 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (21. Zivilsenat) - 21 W 8/11
20. Dezember 2011
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21 W 8/11 | 20. Dezember 2011 |