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UmwG 1995 § 304 Wirksamwerden des Formwechsels

Umwandlungsgesetz

Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister wirksam. Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Dortmund - 18 O 65/13
13. März 2014
18 O 65/13 13. März 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 1600/09
18. Februar 2011
18 K 1600/09 18. Februar 2011