Der Verschmelzungsvertrag muß notariell beurkundet werden.
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UmwG 1995 § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
Umwandlungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-19 U 145/09
26. März 2010
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I-19 U 145/09 | 26. März 2010 |