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UmwG 1995 § 6 Form des Verschmelzungsvertrags

Umwandlungsgesetz

Der Verschmelzungsvertrag muß notariell beurkundet werden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-19 U 145/09
26. März 2010
I-19 U 145/09 26. März 2010