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UrhG § 94 Schutz des Filmherstellers

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden.

(2) Das Recht ist übertragbar. Der Filmhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Bildträger oder Bild- und Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) Das Recht erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers oder, wenn seine erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Bildträger oder Bild- und Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist.

(4) § 10 Abs. 1 und die §§ 20b und 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 sind entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht München - 6 Sch 29/23 e
1. Oktober 2024
6 Sch 29/23 e 1. Oktober 2024
Urteil vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (6. Zivilkammer) - 6 S 12/23
19. März 2024
6 S 12/23 19. März 2024
Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht (5. Zivilsenat) - 5 U 175/10
6. Juli 2023
5 U 175/10 6. Juli 2023
Urteil vom Bundesfinanzhof - IV R 32/19
14. April 2022
IV R 32/19 14. April 2022
Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 127/20
13. Januar 2022
14 O 127/20 13. Januar 2022
Urteil vom Landgericht Berlin (16. Zivilkammer) - 16 O 301/20
8. November 2021
16 O 301/20 8. November 2021
Urteil vom Landgericht Kassel (10. Zivilkammer) - 10 O 1957/20
3. Mai 2021
10 O 1957/20 3. Mai 2021
Teilurteil vom Landgericht Frankfurt am Main (3. Zivilkammer) - 2-03 O 554/19
3. Dezember 2020
2-03 O 554/19 3. Dezember 2020
Urteil vom Landgericht Köln - 14 S 13/17
20. Dezember 2018
14 S 13/17 20. Dezember 2018
Urteil vom Landgericht Köln - 14 S 23/17
8. November 2018
14 S 23/17 8. November 2018