Die Erhebung erfasst jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, bei den zuständigen Behörden
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für gefährliche Abfälle, über die Nachweise zu führen sind, die Erhebungsmerkmale - a)
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Art und Menge der vom Erzeuger abgegebenen oder in eigenen Anlagen oder anderweitig behandelten, gelagerten und abgelagerten Abfälle, - b)
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Abfallerzeuger nach Wirtschaftszweigen sowie deren Erzeugernummer,
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für die Verbringung von Abfällen in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes die Erhebungsmerkmale - a)
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Art und Menge der Abfälle nach Herkunfts- und Empfängerstaat, - b)
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Art der Beseitigung und Verwertung.