Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.
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UStG 1980 § 18f Sicherheitsleistung
Umsatzsteuergesetz
Referenzen
- UStG 1980 § 18 Besteuerungsverfahren 1x
- § 168 Satz 2 1x (nicht zugeordnet)
- § 167 Abs. 1 Satz 1 1x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
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Beschluss vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 9 V 2958/11
21. März 2012
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9 V 2958/11 | 21. März 2012 |