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UStG 1980 § 18f Sicherheitsleistung

Umsatzsteuergesetz

Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Finanzgericht Baden-Württemberg - 9 V 2958/11
21. März 2012
9 V 2958/11 21. März 2012