Eine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.
UVPG § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 3 S 2103/19
6. Juli 2021
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3 S 2103/19 | 6. Juli 2021 |