UVPG § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 3 S 2103/19
6. Juli 2021
3 S 2103/19 6. Juli 2021