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UVPG § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen nur nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden behördlichen Verfahren, das der Zulassungsentscheidung dient, umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträglichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 1956/20
30. September 2021
10 S 1956/20 30. September 2021
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 141/20
14. Juli 2021
10 S 141/20 14. Juli 2021
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (4. Senat) - 4 A 610/19
31. Mai 2021
4 A 610/19 31. Mai 2021
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 9 A 12/19
3. November 2020
9 A 12/19 3. November 2020
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (4. Senat) - 4 B 1303/19
15. August 2019
4 B 1303/19 15. August 2019