VeranstFachwPrV § 11 Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von