VeranstFachwPrV Anlage 1 (zu § 7 Abs. 3)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 114;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss <BR/> Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin Herr/Frau  geboren am  in  hat am  die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 109), die zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,

bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum  Unterschrift(en)         (Siegel der zuständigen Stelle)

Referenzen

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