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VergoldAusbV § 9 Aufhebung der Vorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.

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