Der Beschluß, durch den die Todeserklärung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller und dem Staatsanwalt zuzustellen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
VerschG § 25
Verschollenheitsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.