VersFachwPrV 2008 Anlage 2 (zu § 8 Abs. 6)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1764;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss <BR/> Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen Herr/Frau  ................ geboren am  ............. in .................. hat am  ................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/ <BR/> Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum ...............  Unterschrift(en) ................                  (Siegel der zuständigen Stelle)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von