(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1765 - 1766;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Herr/Frau ........
geboren am ........
in ........
hat am ........
die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/
Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Gesamtnote: ........
Punkte
Note
1.
Steuerung und Führung im Unternehmen
2.
Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten
für Privatkunden
3.
Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
a) mündlich (Gesprächssimulation, Fachgespräch und Präsentation)
b) schriftlich
4.
Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
(gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Abs. 4)
5.
Gewählter Handlungsbereich (schriftlich und mündlich)
(gewählter Handlungsbereich nach § 3 Abs. 5)
(Im Fall des § 7: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 7 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor .......... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
Ausbildereignung:
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat an der zusätzlichen Prüfung nach § 10 Abs. 2 teilgenommen und die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum
Unterschrift(en)
(Siegel der zuständigen Stelle)