VersFinKfAusbV § 4 Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

(1) Gegenstand der gemeinsamen Ausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutz;
2.
Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
2.1
Arbeits- und Selbstorganisation,
2.2
Datenschutz und Datensicherheit,
2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
2.4
Betriebliches Rechnungswesen,
2.5
Kosten- und Leistungsrechnung,
2.6
Controlling;
3.
Kundenberatung und Verkauf:
3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen,
3.2
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,
3.3
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen;
4.
Versicherungs- und Finanzprodukte;
5.
Bestandskundenmanagement:
5.1
Vertragsservice,
5.2
Kundenbetreuung.
Der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Nummer 4 ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen.

(2) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Versicherung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Schaden- und Leistungsbearbeitung,
2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 4.

(3) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Finanzberatung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Anlage in Finanzprodukte,
2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach Absatz 5.

(4) Die Auswahlliste nach Absatz 2 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Kundengewinnung und Bestandsausbau:
1.1
Gewinnung von Neukunden,
1.2
Ausbau bestehender Kundenbeziehungen;
2.
Marketing;
3.
Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit:
3.1
Steuerung in der Vertriebseinheit,
3.2
Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit;
4.
Risikomanagement:
4.1
Risikoanalyse,
4.2
Antragsannahme;
5.
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge:
5.1
Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
5.2
Angebot und Antrag;
6.
Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden:
6.1
Kundenberatung,
6.2
Angebot und Antrag;
7.
Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen:
7.1
Optimierung von Kundenbeziehungen,
7.2
Optimierung von Versicherungsbeständen;
8.
Schadenservice und Leistungsmanagement.

(5) Die Auswahlliste nach Absatz 3 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden;
2.
Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden;
3.
Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen;
4.
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge:
4.1
Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
4.2
Angebot und Antrag.

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