(1) Gegenstand der gemeinsamen Ausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Der Ausbildungsbetrieb: - 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
-
Berufsbildung, - 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, - 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5
-
Umweltschutz; - 2.
-
Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: - 2.1
-
Arbeits- und Selbstorganisation, - 2.2
-
Datenschutz und Datensicherheit, - 2.3
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, - 2.4
-
Betriebliches Rechnungswesen, - 2.5
-
Kosten- und Leistungsrechnung, - 2.6
-
Controlling; - 3.
-
Kundenberatung und Verkauf: - 3.1
-
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, - 3.2
-
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 3.3
-
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen; - 4.
-
Versicherungs- und Finanzprodukte; - 5.
-
Bestandskundenmanagement: - 5.1
-
Vertragsservice, - 5.2
-
Kundenbetreuung.
(2) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Versicherung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Schaden- und Leistungsbearbeitung, - 2.
-
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 4.
(3) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Finanzberatung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
-
Anlage in Finanzprodukte, - 2.
-
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach Absatz 5.
(4) Die Auswahlliste nach Absatz 2 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:
- 1.
-
Kundengewinnung und Bestandsausbau: - 1.1
-
Gewinnung von Neukunden, - 1.2
-
Ausbau bestehender Kundenbeziehungen; - 2.
-
Marketing; - 3.
-
Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit: - 3.1
-
Steuerung in der Vertriebseinheit, - 3.2
-
Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit; - 4.
-
Risikomanagement: - 4.1
-
Risikoanalyse, - 4.2
-
Antragsannahme; - 5.
-
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge: - 5.1
-
Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, - 5.2
-
Angebot und Antrag; - 6.
-
Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden: - 6.1
-
Kundenberatung, - 6.2
-
Angebot und Antrag; - 7.
-
Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen: - 7.1
-
Optimierung von Kundenbeziehungen, - 7.2
-
Optimierung von Versicherungsbeständen; - 8.
-
Schadenservice und Leistungsmanagement.
(5) Die Auswahlliste nach Absatz 3 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:
- 1.
-
Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden; - 2.
-
Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden; - 3.
-
Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen; - 4.
-
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge: - 4.1
-
Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, - 4.2
-
Angebot und Antrag.